AGB
AGB´s Kurzfassung
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden übergeben worden sind und die im Mietvertrag genannten Vereinbarungen. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug zum genannten Rückgabetermin mit dem Kraftstoff Diesel und das Zusatzstoff Ad Blue vollgetankt (Beleg einer Tankstelle in der Nähe ist vorzuweisen) zurückzugeben. Sonst wird dem Mieter 1,95 €/Kraftst. Liter und 1,80 €/AdB. Liter berechnet. Sollte der Rückgabezeitpunkt aufgrund von Unfall oder höherer Gewalt nicht einzuhalten sein, ist der Mieter verpflichtet, gem. Punkt 12 der AGB umgehend den Vermieter telefonisch/ SMS auf Servicetelefon oder schriftlich per E-Mail zu verständigen um das weitere Vorgehen zu koordinieren. Sollte das Fahrzeug aus anderen Gründen nicht rechtzeitig (Uhrzeit o. Datum) zurückgegeben werden, so haftet der Mieter für den daraus entstehenden Schaden und die dadurch entstandenen Mehrkosten (zusätzl. Tagesmieten). Der Übergabe- und Rückgabetag werden als einen Tag berechnet. Die Rückgabeuhrzeit richtet sich nach der Übergabezeit. Der Vermieter behält sich vor, gegebenenfalls ein gleichwertiges oder besseres Reisemobil zur Verfügung zu stellen, falls das im Mietvertrag beschriebene Wohnmobil nicht zu Mietbeginn zur Verfügung steht (z.B. Unfall). Der Vermieter ist verpflichtet innerhalb 10 Tagen die Bestellung schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Bei Rücktritt des Mieters bis 14 Tage vor Mietbeginn entstehen Kosten in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises und bei 7 Tagen oder kürzer 35% des Mietpreises oder nach Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten und Schadensersatz zu fordern. Sollte eine der Bedingungen/Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so gilt diese eine neue Formulierung, die der Absicht der Vertragspartner entspricht. Die übrigen Vereinbarungen bleiben davon unberührt. Gerichtsstand Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Auszug aus unseren Mietbedingungen
Die Außenreinigung wird durch unser Personal für 70,- € oder nach vorheriger Absprache durch den Mieter erledigt. Eine Kaution in bar wird erhoben für die Innenreinigung 90,- €, für die Toilettenreinigung von 130,- €. Diese Kautionen werden bei vollständiger Reinigung zurückerstattet. Kaution für Fahrzeugbeschädigungen beträgt 1.000,- € in bar oder per Vorabüberweisung. Bei Rückgabe ohne neue Schäden, wird auch diese zurückerstattet. Die Servicepauschale beträgt 149,- € für Gas, Chemikalien, Einweisung und Übergabe. Kilometer frei ab 21 TageMietzeit, sonst 150 km pro Miettag frei oder nach schriftlicher Vereinbarung. Je Mehrkilometer betragen die Kosten 0,50 €. Automatik-Aufpreis 15,- €/Tag. Bei Nutzung als Kundenfahrzeug oder bei Mitnahme von Tieren muss dies angegeben werden, nach Absprache. Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage. Unter 5 Tagen ist mit einem Aufpreis zu rechnen. Alle Preise inkl. MwSt. freibleibend. Irrtum vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Mietvertrages
Vertragsparteien sind laut Mietvertrag genannte Mieter und Vermieter.
Reservierung
Die Reservierung ist nach Abschluss des Mietvertrags und nach Eingang der Anzahlung beim Vermieter verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden.
Zahlung des Mietpreises
Mit dem Mietantrag ist eine Anzahlung von 500,00 € innerhalb von 8 Tagen an den Vermieter zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme eine Kaution in Höhe von 1.290,00 €, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeugs zurückerhält.
Leistungen des Vermieters
Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten:
– sorgfältige Wartung, regelmäßige Inspektion und Verschleißreparaturen
– Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme als Selbstfahrermietfahrzeug
– Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
– Teilkaskoversicherung mit 500,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
Rücktrittskosten
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück oder wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt: – Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises – Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises -Rücktritt bis 2 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Schreibens beim Vermieter. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist.
Fahrzeugübergabe und -rücknahme
Übergabe- und Rückgabeort ist die Geschäftsstelle des Vermieters. Bei der Fahrzeugübernahme ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen, durch dessen vorbehaltlose Unterzeichnung der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs anerkennt. Bei Ausfall/Verkauf des reservierten Fahrzeugs ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz zu stellen. Das Fahrzeug ist termingerecht zurückzugeben. Bei nicht oder nur mangelhafter Reinigung des Fahrzeug-Innenraums werden 90,00 € Reinigungsgebühr – bei nicht gereinigter Toilette 130,00 € und für die Außenreinigung zusätzlich 70,00 € berechnet. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind 30,00 € für jede angefangene Stunde, ab 3 Stunden der doppelte Tagesmietpreis zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt, die hinterlegte Kaution zurückzuhalten, falls nicht sofort geklärt werden kann, ob eventuelle Regressansprüche seitens des Vermieters entstehen können. Bei Überschreitung der freien Kilometer wird für jeden Mehr-Kilometer eine Entschädigung von 0,50 € erhoben. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug zum genannten Rückgabetermin mit dem Kraftstoff Diesel und das Zusatzstoff Ad Blue vollgetankt (Beleg einer Tankstelle in der Nähe ist vorzuweisen) zurückzugeben. Wenn nicht, wird dem Mieter 1,95 €/Kraftst. Liter und 1,80 €/AdB. Liter berechnet.
Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei nicht termingerechter Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeugs besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden, welche den vereinbarten Mietpreis übersteigen.
Zugelassener Fahrbereich
Europa mit Ausnahme der Türkei und Krisengebiete
Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen und er muss drei Jahre im Besitz eine dem Fahrzeug entsprechender gültige Fahrererlaubnis sein. Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.
Verbotene Nutzung
Dem Mieter bzw. Fahrer ist es streng untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
– zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen,
– zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten,
– zur Weitervermietung oder Weiterverleihung,
– in nicht erlaubte Bereiche/ Länder zu Fahren –Punkt 8.
Reparaturen
Notwendige Reparaturen zur Gewährleistung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit dürfen vom Mieter bis zum Betrag von 150,00 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. a) Darüberhinausgehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reparatur unbedingt mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in den für das Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätten durchgeführt werden. b) Im Falle der Nachbesserung kann dieser für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftrags Gegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
Verhalten bei Unfall oder Schadensfall
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall-/Schadenereignisses telefonisch und dann schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Zeugen und deren Unterschriften, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge einschl. der Versicherungsdaten enthalten. Schadensersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter muss die Daten so sichern, dass insbesondere bei Fremdverschulden die Schadensregulierung erfolgreich abgewickelt werden kann, ansonsten kann der Vermieter den Schaden als Kaskoschaden abrechnen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter muss bei Fahrzeugübergabe selbst erscheinen. Er hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln, technische Kontrollen sind regelmäßig durchzuführen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln sind einzuhalten. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht technisch und optisch verändern (z.B. durch Anbringen von Aufklebern, Klebefolien und Schrauben). Für den ganzen Mietzeitraum bis zur erfolgten Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort trägt der Mieter die volle Verantwortung für den Mietgegenstand mit Zubehör. Das Fahrzeug hat ein Leergewicht von ca. 3.100 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 3.500 kg. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die Folgen einer eventuellen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts trägt der Mieter. Ferner ist es dem Mieter und den anderen Insassen untersagt, im Fahrzeug zu rauchen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei einem von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis 1.000,00 € pro Schaden zusätzlich für Teilkaskoschäden bis 500,00 € pro Schaden. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, bei durch Alkohol, Medikamente oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit, Missachtung von Durchfahrtshöhen sowie -breiten und bei Fahrerflucht oder Schäden, die durch die Benutzung von nicht berechtigten Fahrern entstehen. Weiterhin gehen zu Lasten des Mieters Schäden, die nicht von der Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die eventuell während der Mietzeit anfallende notwendige Garantiedurchsicht des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat. Schäden, die dem Mieter oder seinen Fahrzeuginsassen entstehen, sind ausgeschlossen. Schadenersatz wegen eingeschränkter Nutzung durch eingefrorene Leitungen ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt.
Speicherung und Weitergabe von Personaldaten
- a) Der Vermieter ist berechtigt, die über den Mieter enthaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzverordnung zu verarbeiten (z.B. bei Verkehrsverstößen)
- b) Der Mieter ist dazu verpflichtet Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für den hierdurch entstandenen Mehraufwand wird eine Pauschale im Inland von 19,95 € und für das Ausland 29,95 € erhoben.
Schlussbestimmungen: - a) Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
- b) Ist der Mieter ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Mieter keinen Gerichtsstand in Deutschland oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz nicht bekannt, dann wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters vereinbart.
- c) Für den zwischen Vermieter und Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrags, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- d) Änderungen der allg. Vermietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Partien.
- e) Die Überschriften der allg. Vermietbedingungen dienen nur der besseren Übersicht und haben sonst keine Bedeutung.
- f) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck wirksam erfüllt werden